 









Akafina
AG
Abendweg 4
CH6006 Luzern
Fon +41 41 210 86 00
Fax +41 41 210 86 01
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am Ausbildungsprogramm der Akafina
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Auftragsbeziehung
zwischen der Akafina und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ausbildungsprogramm
der Akafina. «Teilnehmer» bezeichnet sowohl die weibliche
wie die männliche Form.
1. Studiengangs- und Prüfungsvoraussetzungen
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die Voraussetzungen
für die Teilnahme an der gewählten Ausbildung erfüllt.
Er ist auch selbst verantwortlich für die Prüfungsanmeldung
sowie dafür, dass er alle Zulassungsbedingungen für die
internen und externen Abschlussprüfungen erfüllt.
2. Anmeldung und Zahlung der Ausbildungsgebühr
Die Anmeldung zur Ausbildung ist für den Teilnehmer verbindlich.
Sie ist für die Akafina verbindlich mit Zahlung der Ausbildungsgebühr,
bzw.bei Ratenzahlung mit Zahlung der ersten Rate.
Die Ausbildungsgebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn
zu zahlen, bei Ratenzahlung bis zum angegebenen Zahlungstermin. Bei
Anmeldung weniger als 14 Tage vor Ausbildungsbeginn ist die Ausbildungsgebühr
innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung zu bezahlen.
3. Ausbildungsinhalte und Ausbildungsorganisation
Die Akafina hat das Recht, im Rahmen der Ausbildungsziele Inhalte
und Organisation nach eigenem Ermessen den aktuellen Erfordernissen
anzupassen. Insbesondere entscheidet die Akafina nach eigenem Ermessen
über Wechsel im Lehrkörper sowie über den Lektionenplan,
ferner über den Ort der Durchführung.
4. Verantwortung und Haftung der Akafina
Die Akafina ist bemüht, ihre Ausbildungen nach neusten fachlichen
und methodischen Erkenntnissen zu gestalten und durchzuführen
und ihren Teilnehmern eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten.
Sie übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für
einen bestimmten Lern- oder Prüfungserfolg. Insbesondere ist
ihre Haftung auf Grobfahrlässigkeit und böswillige Absicht
(OR 100) beschränkt und schliesst die Haftung für Hilfspersonen
wie z.B. Lehrbeauftragte aus (OR 101).
5. Annullierung durch den Teilnehmer
Bei Abmeldung mittels eingeschriebenem Brief, eintreffend bei Akafina
bis spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn, beträgt die
Rücktrittsgebühr 10% der gesamten Ausbildungsgebühr,
bis 3 Tage vor Ausbildungsbeginn 20%. Danach ist die volle Ausbildungsgebühr
geschuldet und zahlbar. Die Rücktrittsgebühr bzw. die volle
Ausbildungsgebühr ist auch geschuldet, wenn der Teilnehmer noch
keine Zahlungen geleistet hat und auch bei Ratenzahlung.
Ausbildungsgebühren werden bei Ausbildungsabbruch nicht zurückerstattet.
In Härtefällen kann die Akafina auf schriftliches, begründetes
Gesuch des Teilnehmers hin eine vollständige oder teilweise Rückerstattung
gewähren, ohne jedoch hiezu verpflichtet zu sein.
6. Annullierung durch Akafina
Die Akafina hat das Recht, eine Ausbildung vor deren Beginn ohne Angabe
von Gründen zu annullieren. In diesem Fall erhält der Teilnehmer
bereits bezahlte Ausbildungsgebühren ohne Abzug zurück.
Zu weitergehenden Ersatzleistungen ist die Akafina nicht verpflichtet.
7. Schlussbestimmungen
Die Akafina kann die «Allg. Geschäftsbedingungen für
die Teilnahme am Ausbildungsprogramm der Akafina» jederzeit
durch schriftliche Mitteilung an den Teilnehmer abändern oder
ergänzen. Abänderungen oder Ergänzungen gelten als
vom Teilnehmer genehmigt, sofern dieser nicht innert 14 Tagen nach
Mitteilung durch die Akafina schriftlich widerspricht.
Es gilt Schweizer Auftragsrecht. Gerichtsstand ist Luzern.
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